Physiotherapie Decker Freisinger Straße 13 85417 Marzling 08161 - 8873045 terminanfrage@vital-in-bewegung.de
Rezeptionszeiten: Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sollten wir während einer Behandlung Ihren Anruf nicht entgegennehmen können, sprechen Sie Ihr Anliegen bitte auf den Anrufbeantworter.
Therapiezeiten: Mo Mi 08:00 - 14:00 Uhr 14:30 - 17:30 Uhr Di Do 08:00 - 14:00 Uhr 14:30 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 15:00 Uhr und nach Vereinbarung
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Heilpraktikerin für Physiotherapie
WAS MACHT EINE HEILPRAKTIKERIN FÜR PHYSIOTHERAPIE? Eine Heilpraktikerin für Physiotherapie oder auch sektorale Heilpraktikerin (Physiotherapie) darf im Bereich Physiotherapie eigenständig und ohne Verordnung vom Arzt Untersuchungen vornehmen, Diagnosen stellen und Therapien verordnen und auch durchführen. Sollte sich bei der Untersuchung herausstellen, dass schwerwiegendere gesundheitliche Probleme oder Erkrankungen vorliegen, die u.U. den Bereich der Physiotherapie übersteigen, werden Sie an einen Arzt verwiesen.
Mit Frau Annette Decker als Heilpraktikerin für Physiotherapie können wir unseren Patient:innen ab sofort ein erweitertes Angebot an Behandlungen anbieten.
WELCHE VORTEILE HABEN SIE ALS PATIENT:IN? Patient:innen mit Beschwerden des Bewegungsapparates oder Problemen im Bereich des Beckenbodens können direkt unsere Praxis aufsuchen und sich therapieren lassen - ohne eine Verordnung vom Arzt. Die Zeitspanne zwischen dem Auftreten behandlungsbedürftiger Störungen und dem Beginn der Therapie kann damit verkürzt werden, da nicht wie bisher erst ein Termin beim Arzt stattfinden muss. Kommen Patient:innen mit einer Verordnung vom Arzt, kann im Anschluss weiterbehandelt werden, ohne dass der Arzt eine Folgeverordnung ausstellen muss. Patient:innen, die eine Verordnung vom Arzt haben, können ergänzende Maßnahmen wie Wärmetherapie oder zusätzliche Behandlungen erhalten.
WAS MUSS ICH ALS PATIENT:IN TUN? Bei Beschwerden können Sie bei uns einen ersten Beratungstermin vereinbaren. Nach eingehender Untersuchung stellt die Heilpraktikerin eine Diagnose und verordnet eine anschließende Therapie. Die physiotherapeutischen Behandlungen finden dann hier in der Praxis statt.
WELCHE BEHANDLUNGEN WERDEN ANGEBOTEN? Eine Heilpraktikerin für Physiotherapie oder auch sektoraler Heilpraktikerin (Physiotherapie) bietet die üblichen physiotherapeutischen Leistungen wie Krankengymnastik, Massage usw. an. Ergänzend kommen Heilmittel wie Wärme oder Ultraschall zum Einsatz. Weitere Informationen finden Sie oben links.
WIE WERDEN DIE BEHANDLUNGEN ABGERECHNET? Heilpraktische Leistungen fallen in den Bereich der Selbstzahlung . Das bedeutet, nach Ende der Behandlung erhalten Sie von uns eine Privatrechnung über die erbrachten Leistungen, die Sie an uns bezahlen. Wir rechnen auf Grundlage der GebueH (Gebührenübersicht für Heilpraktiker) ab. Ob Ihre private Krankenversicherung oder eine Krankenzusatzversicherung heilpraktische Leistungen erstattet und in welcher Höhe, hängt von Ihrem mit der Versicherung abgeschlossenen Tarifvertrag ab. Wir empfehlen Ihnen, die Kostenübernahme gegebenenfalls vor Beginn der Behandlungen zu klären.
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WAS MACHT EINE HEILPRAKTIKERIN FÜR PHYSIOTHERAPIE? Eine Heilpraktikerin für Physiotherapie oder auch sektorale Heilpraktikerin (Physiotherapie) darf im Bereich Physiotherapie eigenständig und ohne Verordnung vom Arzt Untersuchungen vornehmen, Diagnosen stellen und Therapien verordnen und auch durchführen. Sollte sich bei der Untersuchung herausstellen, dass schwerwiegendere gesundheitliche Probleme oder Erkrankungen vorliegen, die u.U. den Bereich der Physiotherapie übersteigen, werden Sie an einen Arzt verwiesen.
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WELCHE VORTEILE HABEN SIE ALS PATIENT:IN? Patient:innen mit Beschwerden des Bewegungsapparates oder Problemen im Bereich des Beckenbodens können direkt unsere Praxis aufsuchen und sich therapieren lassen - ohne eine Verordnung vom Arzt. Die Zeitspanne zwischen dem Auftreten behandlungsbedürftiger Störungen und dem Beginn der Therapie kann damit verkürzt werden, da nicht wie bisher erst ein Termin beim Arzt stattfinden muss. Kommen Patient:innen mit einer Verordnung vom Arzt, kann im Anschluss weiterbehandelt werden, ohne dass der Arzt eine Folgeverordnung ausstellen muss. Patient:innen, die eine Verordnung vom Arzt haben, können ergänzende Maßnahmen wie Wärmetherapie oder zusätzliche Behandlungen erhalten.
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WIE WERDEN DIE BEHANDLUNGEN ABGERECHNET? Heilpraktische Leistungen fallen in den Bereich der Selbstzahlung . Das bedeutet, nach Ende der Behandlung erhalten Sie von uns eine Privatrechnung über die erbrachten Leistungen, die Sie an uns bezahlen. Wir rechnen auf Grundlage der GebueH (Gebührenübersicht für Heilpraktiker) ab. Ob Ihre private Krankenversicherung oder eine Krankenzusatzversicherung heilpraktische Leistungen erstattet und in welcher Höhe, hängt von Ihrem mit der Versicherung abgeschlossenen Tarifvertrag ab. Wir empfehlen Ihnen, die Kostenübernahme gegebenenfalls vor Beginn der Behandlungen zu klären.
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