REZEPTIONSZEITEN:
Mo - Fr
08:00 - 12:00 Uhr
Sollten wir während einer Behandlung Ihren
Anruf nicht entgegennehmen können, sprechen
Sie Ihr Anliegen bitte auf den Anrufbeantworter.
THERAPIEZEITEN:
Mo Mi
08:00 - 14:00 Uhr
14:30 - 17:30 Uhr
Di Do
08:00 - 14:00 Uhr
14:30 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Heilpraktische Leistungen
WAS MACHT EINE HEILPRAKTIKERIN FÜR PHYSIOTHERAPIE?
Eine
Heilpraktikerin
für
Physiotherapie
darf
in
ihrem
Fachbereich
heilkundlich
und
ohne
ärztliche
Verordnung
heilkundlich
tätig
werden.
Nach
eingehender
Untersuchung
stellt
die
Heilpraktikerin
eine
Diagnose
und verordnet eine anschließende
Therapie
.
Sollte
sich
bei
der
Untersuchung
herausstellen,
dass
schwerwiegendere
gesundheitliche
Probleme
oder
Erkrankungen
vorliegen,
die
u.U.
den
Bereich
der
Physiotherapie
übersteigen,
werden
Sie
an
einen
Arzt
verwiesen.
Mit Frau Annette Decker als Heilpraktikerin für Physiotherapie können wir unseren Patient:innen ein
erweitertes Angebot an Behandlungen anbieten.
WELCHE VORTEILE HABEN SIE ALS PATIENT:IN?
•
Patient:innen
mit
Beschwerden
des
Bewegungsapparates
oder
Problemen
im
Bereich
des
Beckenbodens
können
direkt
unsere
Praxis
aufsuchen
und
sich
therapieren
lassen
-
ohne
eine
Verordnung vom Arzt.
•
Die
Zeitspanne
zwischen
dem
Auftreten
behandlungsbedürftiger
Störungen
und
dem
Beginn
der
Therapie kann damit verkürzt werden, da nicht wie bisher erst ein Termin beim Arzt stattfinden muss.
•
Kommen
Patient:innen
mit
einer
Verordnung
vom
Arzt,
kann
im
Anschluss
weiterbehandelt
werden,
ohne dass der Arzt eine Folgeverordnung ausstellen muss.
•
Patient:innen,
die
eine
Verordnung
vom
Arzt
haben,
können
ergänzende
Maßnahmen
wie
Wärmetherapie oder zusätzliche Behandlungen erhalten.
WAS MUSS ICH ALS PATIENT:IN TUN?
Bei Beschwerden können Sie bei uns einen ersten Beratungs- und Untersuchungstermin vereinbaren.
Die anschließenden physiotherapeutischen Behandlungen finden dann hier in der Praxis statt.
WELCHE BEHANDLUNGEN WERDEN ANGEBOTEN?
Eine
Heilpraktikerin
für
Physiotherapie
oder
auch
sektorale
Heilpraktikerin
(Physiotherapie)
darf
solche
Maßnahmen
therapeutisch
bzw.
heilkundlich
anwenden,
die
er
typischerweise
-
entsprechend
ihres
Berufsbildes
als
Physiotherapeutin
-
auch
unter
ärztlicher
Verordnung
durchführen
dürfte.
Sie
bietet
die
üblichen
physiotherapeutischen
Leistungen
wie
Krankengymnastik,
Manuelle
Therapie,
Massage
usw.
an.
Ergänzend
kommen
Heilmittel
wie
Wärme
oder
Ultraschall
zum
Einsatz.
Auch
alternative
Behandlungsmethoden sind möglich.
WIE WERDEN DIE BEHANDLUNGEN ABGERECHNET?
Eine heilpraktische Behandlungseinheit dauert in der Regel zwischen
30 und 60 Minuten
.
Heilpraktische
Leistungen
fallen
in
den
Bereich
der
Selbstzahlung
.
Das
bedeutet,
nach
Ende
der
Behandlung
erhalten
Sie
von
uns
eine
Privatrechnung
über
die
erbrachten
Leistungen,
die
Sie
an
uns
bezahlen. Wir rechnen auf Grundlage der GebueH (Gebührenübersicht für Heilpraktiker) ab.
Ob
Ihre
private
Krankenversicherung
oder
eine
Krankenzusatzversicherung
heilpraktische
Leistungen
erstattet
und
in
welcher
Höhe,
hängt
von
Ihrem
mit
der
Versicherung
abgeschlossenen
Tarifvertrag
ab.
Wir
empfehlen Ihnen, die Kostenübernahme gegebenenfalls vor Beginn der Behandlungen zu klären.