REZEPTIONSZEITEN:
Mo - Fr
08:00 - 12:00 Uhr
Sollten wir während einer Behandlung Ihren
Anruf nicht entgegennehmen können, sprechen
Sie Ihr Anliegen bitte auf den Anrufbeantworter.
THERAPIEZEITEN:
Mo Mi
08:00 - 14:00 Uhr
14:30 - 17:30 Uhr
Di Do
08:00 - 14:00 Uhr
14:30 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Häufig gestellte Fragen zu physiotherapeutischen Behandlungen
WAS MUSS ICH ZUR BEHANDLUNG MITBRINGEN?
WIE LANGE DAUERT EIN BEHANDLUNGSTERMIN?
WIE LANGE IST MEINE HEILMITTELVERORDNUNG GÜLTIG?
KANN ICH EINEN TERMIN ABSAGEN ODER VERSCHIEBEN?
Wenn
Sie
zum
ersten
Mal
in
unsere
Praxis
kommen,
bitten
wir
Sie,
10
Minuten
vor
dem
Termin
zu
erscheinen,
da
noch
einige
Formalitäten
wie
das
Ausfüllen
unseres
Aufklärungsbogens
zu
erledigen sind.
Bitte
bringen
Sie
auf
jeden
Fall
eine
gültige
Heilmittelverordnung
bzw.
ein
Privatrezept
mit
(zur
Gültigkeitsdauer
finden
Sie
hier
weitere
Informationen).
Falls
vorhanden,
bringen
Sie
bitte
auch
aktuelle Befunde, Arztberichte und Röntgen-, MRT- oder CT-Bilder mit.
Es
ist
nicht
notwendig,
ein
eigenes
Handtuch
mitzubringen.
Sie
erhalten
von
uns
für
die
gesamte
Dauer Ihrer Behandlung ein Laken.
Sinnvoll ist auch das Tragen möglichst bequemer Kleidung, in der Sie sich gut bewegen können.
WIE VIELE TERMINE HABE ICH PRO WOCHE UND KANN ICH DIE BEHANDLUNG
UNTERBRECHEN?
WIE IST DIE ZUZAHLUNG BZW. ZAHLUNG GEREGELT?
WAS MUSS ICH ZUR BEHANDLUNG MITBRINGEN?
WIE LANGE DAUERT EIN BEHANDLUNGSTERMIN?
WIE LANGE IST MEINE HEILMITTELVERORDNUNG GÜLTIG?
KANN ICH EINEN TERMIN ABSAGEN ODER VERSCHIEBEN?
WIE VIELE TERMINE HABE ICH PRO WOCHE UND KANN ICH DIE BEHANDLUNG
UNTERBRECHEN?
WIE IST DIE ZUZAHLUNG BZW. ZAHLUNG GEREGELT?
Eine
Einheit
Krankengymnastik
oder
Manuelle
Therapie
dauert
15
-
20
Minuten,
eine
Klassische
Massage
15
Minuten.
Sie
haben
die
Möglichkeit,
die
Behandlungszeit
um
10
Minuten
zu
verlängern
.
Diese
Verlängerung
ist
eine
Privatleistung.
Die
Kosten
sind
von
Ihnen
selbst
zu
tragen
und
werden
nicht
von
der
Krankenkasse
übernommen.
Falls
Sie
eine
Verlängerung wünschen, sprechen SIe und gern an.
Die
Dauer
einer
Manuellen
Lymphdrainage
richtet
sich
nach
der
Diagnose
bzw.
der
vom
Arzt
verordneten
Länge
und
kann 30, 45 oder 60 Minuten betragen.
Doppeltermine sind möglich, wenn sie vom Arzt explizit verordnet werden.
Hat
der
Arzt
ein
ergänzendes
Heilmittel
wie
z.B.
Warmpackung,
Heißluft
oder
Elektrotherapie
verschrieben,
verlängert
sich die Behandlungsdauer um etwa 10 - 15 Minuten.
WAS MUSS ICH ZUR BEHANDLUNG MITBRINGEN?
WIE LANGE DAUERT EIN BEHANDLUNGSTERMIN?
WIE LANGE IST MEINE HEILMITTELVERORDNUNG GÜLTIG?
KANN ICH EINEN TERMIN ABSAGEN ODER VERSCHIEBEN?
WIE VIELE TERMINE HABE ICH PRO WOCHE UND KANN ICH DIE BEHANDLUNG
UNTERBRECHEN?
WIE IST DIE ZUZAHLUNG BZW. ZAHLUNG GEREGELT?
Eine
Heilmittelverordnung
einer
gesetzlichen
Krankenkasse
hat
eine
Gültigkeitsdauer
von
28
Tagen.
Das
bedeutet,
dass
der erste Behandlungstermin innerhalb von 28 Tagen ab dem Ausstellungsdatum stattfinden muss.
Bei
Privatrezepten
gibt
es
diese
Frist
nicht.
Wir
empfehlen
Ihnen
allerdings,
sich
bei
älteren
Rezepten
vor
Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung zu erkundigen, ob die Behandlungskosten noch erstattet werden.
WAS MUSS ICH ZUR BEHANDLUNG MITBRINGEN?
WIE LANGE DAUERT EIN BEHANDLUNGSTERMIN?
WIE LANGE IST MEINE HEILMITTELVERORDNUNG GÜLTIG?
KANN ICH EINEN TERMIN ABSAGEN ODER VERSCHIEBEN?
WIE VIELE TERMINE HABE ICH PRO WOCHE UND KANN ICH DIE BEHANDLUNG
UNTERBRECHEN?
WIE IST DIE ZUZAHLUNG BZW. ZAHLUNG GEREGELT?
Es
kann
immer
einmal
vorkommen,
daß
Sie
einen
bereits
ausgemachten
Termin
nicht
wahrnehmen
können.
Wir
bitten
Sie
aber
dringend,
sich
bis
spätestens
24
Stunden
vor
dem
Termin
bei
uns
zu
melden
und
den
Termin
zu
verschieben.
Sie
erreichen
uns
zu
unseren
Rezeptionszeiten
Montag
bis
Freitag
von
8
bis
12
Uhr
persönlich
unter
08161
-
8873045
.
Außerhalb
der
Rezeptionszeiten
sprechen
Sie
bitte
auf
den
Anrufbeantworter.
Gern
können
Sie
uns
auch
eine
eMail
an
terminanfrage@vital-in-bewegung.de
schreiben.
Bitte
beachten
Sie:
Versäumte
oder
nicht
fristgerecht
abgesagte
Termine
müssen
wir
Ihnen
privat
in
Rechnung
stellen.
Verordnungen
der
gesetzlichen
Krankenkasse
unterliegen
bestimmten
Vorgaben,
was
Unterbrechungen
und
die
Anzahl
der
Termine
pro
Woche
betrifft
(siehe
auch
hier
).
Bitte
verschieben
Sie
einen
Termin
daher
nur,
wenn
es
unbedingt
notwendig ist.
WAS MUSS ICH ZUR BEHANDLUNG MITBRINGEN?
WIE LANGE DAUERT EIN BEHANDLUNGSTERMIN?
WIE LANGE IST MEINE HEILMITTELVERORDNUNG GÜLTIG?
KANN ICH EINEN TERMIN ABSAGEN ODER VERSCHIEBEN?
WIE VIELE TERMINE HABE ICH PRO WOCHE UND KANN ICH DIE BEHANDLUNG
UNTERBRECHEN?
WIE IST DIE ZUZAHLUNG BZW. ZAHLUNG GEREGELT?
WAS MUSS ICH ZUR BEHANDLUNG MITBRINGEN?
WIE LANGE DAUERT EIN BEHANDLUNGSTERMIN?
WIE LANGE IST MEINE HEILMITTELVERORDNUNG GÜLTIG?
KANN ICH EINEN TERMIN ABSAGEN ODER VERSCHIEBEN?
WIE VIELE TERMINE HABE ICH PRO WOCHE UND KANN ICH DIE BEHANDLUNG
UNTERBRECHEN?
WIE IST DIE ZUZAHLUNG BZW. ZAHLUNG GEREGELT?
Die Gesamtzahl der Behandlungstermine richtet sich nach den Angaben des Arztes.
Bei
Versicherten
einer
gsetzlichen
Krankenkasse
legt
der
Arzt
auch
die
Frequenz,
also
die
Anzahl
der
Termine
pro
Woche,
fest.
Es
muss
normalerweise
mindestens
eine
Behandlung
pro
Woche
durchgeführt
werden.
Eine
Behandlungsserie darf einmal für maximal 14 Tage unterbrochen werden.
Bei
privat
versicherten
Patienten
gelten
diese
Vorgaben
nicht,
die
Termine
sollten
aber
-
um
die
Heilung
zu
unterstützen - regelmäßig stattfinden.
WAS MUSS ICH ZUR BEHANDLUNG MITBRINGEN?
WIE LANGE DAUERT EIN BEHANDLUNGSTERMIN?
WIE LANGE IST MEINE HEILMITTELVERORDNUNG GÜLTIG?
KANN ICH EINEN TERMIN ABSAGEN ODER VERSCHIEBEN?
WIE VIELE TERMINE HABE ICH PRO WOCHE UND KANN ICH DIE BEHANDLUNG
UNTERBRECHEN?
WIE IST DIE ZUZAHLUNG BZW. ZAHLUNG GEREGELT?
Gesetzlich
versicherte
Patienten
ab
18
Jahren
haben
-
sofern
sie
nicht
von
der
Zuzahlung
befreit
sind
-
eine
Zuzahlung
in Höhe von 10€ pro Verordnung zuzüglich 10% des Rezeptwertes an den Physiotherapeuten zu zahlen.
Vollendet
der
Patient
während
einer
Behandlungsserie
sein
18.
Lebensjahr,
so
sind
von
den
noch
verbliebenen
Behandlungen 10% Zuzahlung zu leisten.
Die physiotherapeutische Praxis handelt diesbezüglich als Inkassostelle für Ihre Krankenkasse.
Wir
bitten
Sie
darum,
die
Zuzahlung
bei
uns
in
der
Praxis
mit
Ihrer
EC-Karte
über
ein
SEPA-Lastschriftmandat
zu
leisten. Sollte dies nicht möglich sein, können wir Ihnen die Rechnung auch gern zum Überweisen mitgeben.
Sollten
Sie
von
der
Zuzahlung
befreit
sein,
bitten
wir
Sie,
die
entsprechende
Bescheinigung
für
das
aktuelle
Jahr
vorzulegen.
Privat
versicherte
Patienten
und
beihilfeberechtigte
Patienten
erhalten
von
uns
nach
abgeschlossener
Behandlung
eine
Rechnung.
Diese
ist
an
uns
zu
zahlen
und
kann
dann
bei
der
privaten
Krankenversicherung/
Beihilfestelle
eingereicht
werden.
In
diesem
Fall
empfehlen
wir
Ihnen,
die
Höhe
der
Kostenübernahme
vor
Behandlungsbeginn
mit
Ihrer
privaten
Krankenversicherung/
Beihilfestelle
zu
klären,
da
jeder
Privatversicherte
individuelle
Erstattungsvereinbarungen mit seiner Versicherung abgeschlossen hat.